Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma SFPMUSIC und ihren Vertragspartnern, die als gewerbliche Kunden das Angebot des Labels nutzen. Die SFPMUSIC wird nachfolgend als „Label“ bezeichnet. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von dem Label nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
2. Das Label erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Career Counseling, Music Production, Promotions, Design und Webdesign, Foto- und Videoproduktion. Eine genaue Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen findet man weiter unten in diesem Dokument unter dem Punkt “Dienstleistungen”.

§2 Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
1. Die Darstellung und Angebote der Produkte in diesem Dokument erfolgt zu Informationszwecken und stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
2. Grundlage für die Labelarbeit ist der Projektvertrag, der jeweils durchindividuelle Verhandlung zustande kommt.
3. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Projektvertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch eventuell entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
4. Alle zwischen dem Label und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für Ergänzungen oder Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen.
5. Vertragsinhalt ist nur, was zwischen den Vertragspartnern durch eine Vereinbarung in Textform vereinbart wurde.
6. Die Mitarbeiter des Labels haben, mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen, nicht das Recht, hiervon abweichende mündliche Vereinbarungen zu treffen.

7. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Label, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Label resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§3 Urheber- und Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die uneingeschränkten Nutzungsrechte an allen von dem Label im Rahmen eines Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung weltweit. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei des Labels.
2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Unbedingte Voraussetzung beim geistigen Eigentum ist die Eintragung der Urheber bei GEMA.
3. Das Label darf die von ihm entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Label und Kunde ausgeschlossen werden.
4. Die Arbeiten des Labels dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden für jede Zuwiderhandlung ein zusätzliches Honorar in mindestens der 3fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung des Labels. Mehrfachnutzungen sind, soweit die Arbeiten des Labels bei der erneuten Nutzung nicht verändert werden,und soweit sie nicht durch Dritte genutzt werden, uneingeschränkt möglich.
6. Über den Umfang der Nutzung steht dem Label ein Auskunftsanspruch zu.

§4 Vergütung und Bezahlung
1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Der Vertrag kommt durch individuelle Verhandlung zustande. Es gilt die jeweils gesetzliche Widerrufregelung.
2. Das Label stellt dem Kunden Bezahlung per Rechnung zur Verfügung, bei einigen Leistungen mit Vorausleistungsbedingung. Die Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum auszugleichen. Gewerbliche Kunden mit Sitz in Deutschland zahlen zuzüglich 19% gesetzliche Mehrwertsteuer, bei ausländischen Kunden können je nach Herkunft andere gesetzliche Regelungen gelten.
3. Bestellungen, die nicht oder nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von dem Label nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit, ob ein entsprechender Zahlungsvorgang doch noch stattfindet, werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 17,50 € zurückgezahlt und der Auftrag storniert.
4. Änderungswünsche am Produkt, die nach einer bereits durch Sie erteilten Freigabe durch den Kunden eintreffen, sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand zu einem Stundenhonorar in Höhe von 100,00 € (gegebenenfalls zzgl. 19% MwSt.) abgerechnet.

§5 Abrechnungen, Genehmigungen und Änderungen
1. Alle vom Label erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt möglicher Irrtümer. Bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnungen beim Kunden kann der Auftragnehmer eine neue, berichtigte Rechnung erstellen.
2. Nach Ablauf von sechs Wochen ab Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung von diesem als akzeptiert, es sei denn, der Kunde legt innerhalb dieser Frist von sechs Wochen schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition gegenüber dem Label Widerspruch ein. Dies beinhaltet auch gewünschte Änderungen der Rechnungsanschrift oder des Rechnungsempfängers.
3. Die Frist von sechs Wochen berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

§6 Zusatzleistungen
1. Die Werbedienstleistungen des Labels setzen voraus, dass Logo, Texte, Schriften und Bilder in verwendbarer Form gestellt werden. Besteht der Kunde auf eine bestimmte, kostenpflichtige Schriftart, so sind die Kosten für die Beschaffung vom Kunden zu tragen.
2. Da Druckdienstleistungen eine handwerkliche Tätigkeit darstellen, die nicht von dem Label selbst sondern nur als sog. Auftrags Mittler erbracht wird, gilt eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% als Erfüllung des Vertrages. Ein Anspruch auf Verrechnung entsteht erst bei Überschreitung dieser Grenze.

§7 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt dem Label alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Er sichert dem Label zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Schriften, Skizzen und Texte im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt das Label
von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei. Alle Arbeitsunterlagen werden von dem Label sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden – soweit es sich nicht um digitale Daten handelt – nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgesandt.

§8 Gewährleistung und Haftung des Labels
1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch das Label erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Das Label ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt das Label von Ansprüchen Dritter frei, wenn das Label auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch das Label beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet das Label für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
2. Das Label haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Das Label haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
3. Das Label haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Labels wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Labels , der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
4. Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt.
5. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie. Sind Sie Kaufmann, gelten die Regelungen des § 377 HGB.

§9 Lieferung und Leistungszeit
1. Die Lieferungen und Leistungen des Labels erfolgen innerhalb der vereinbarten Fristen. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfristen des Labels ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden.
2. Alle Fristen beginnen erst bei vollständigem Eingang Ihrer Wünsche, Vorlagen, Texte und Bilder sowie – bei Vorausleistung – der erfolgten Zahlung. Sie beziehen sich auf Werktage. Wochenenden und gesetzliche Feiertage unterbrechen diese Fristen.
3. Bei Lieferverzögerungen, die durch das Label zu vertreten sind, wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Diese beginnt mit dem Eingang der Nachfristsetzung beim Label.
4. Fixtermine für die Leistungserbringung müssen vom Label als Fixtermin, Festtermin oder verbindliche Termine in Textform bestätigt werden, ansonsten haben sie keine Gültigkeit. Kommt es bei Fixterminen zu einer Terminüberschreitung, so hat der Kunde das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Werden bis zum Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Label Leistungen vom Auftragnehmer erbracht, können diese berechnet werden. Dies gilt auch für vom Kunden abgenommene Lieferungen und Leistungen; es sei denn, dass der Kunde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt wird.
5. Liegt ein von Seiten des Kunden zu vertretender Annahmeverzug vor, so hat der Label das Recht, Ersatz für die durch den Annahmeverzug entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs trägt alleine der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware und das Label hat nur noch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§10 Dienstleistungen
1. Songwriting Lyrics & Melodie
2. Songwriting Lyrics & Melodie
3. Aufnahme Drums mit Studiomusiker
4. Aufnahme Keyboard mit Studiomusiker
5. Aufnahme Gitarre mit Studiomusiker
6. Aufnahme Bass mit Studiomusiker
7. Andere Instrumente nach Vereinbarung
8. Gesangsvorbereitungauf Recording
9. Workshops online
10.Promotion durch Facebook-, Instagram-, Youtube-, Google- oder Tiktik-ads
11.Influencer-Werbung
12.Spotify-growth
13.Homepage-Design
14.Cover-Design
15.SEO, backing links
16.Fotosession
17.Videoproduktion

§11 Leistungen Dritter
1. Von dem Label eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Labels.

§12 Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Labels angefertigt werden, verbleiben bei dem Label. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Das Label schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

§13 Geheimhaltungspflicht des Labels
1. Das Label ist verpflichtet, alle Kenntnisse vom Kunden erhaltenen Auftrags, bis zum Release streng vertraulich zu behandeln.
2. Das Label erteilt Ihnen auf Anfrage jederzeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über deren Herkunft, über die Empfänger sowie über den Zweck der Speicherung. Die Auskunft können Sie unter den unten benannten Kontaktdaten einholen.
3. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich auch hierzu bitte an die unten benannte Kontaktadresse.

§14 Vertragsdauer
1. Der Vertrag tritt durch die Bestellung in Kraft. Er wird für das bestellte Projekt geschlossen und endet automatisch mit der vollständigen Lieferung der zum Projekt gehörenden Bestandteile.

§15 Schlussbestimmungen
1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
2. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht.
3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

§16 Alternative
Streitbeilegung
1. Gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/